Silbando Einzelmieten

Der Vertragsnehmer geht mit dem Eintrag seiner Veranstaltung im Saalkalender des Silbando (https://tangoschule.beyond-sw.ch/saalplan_grafisch.aspx) den folgenden Vertrag ein:

zwischen dem Vertragsnehmer







und dem Vermieter

IFT Tango
Johann Widmer
Förrlibuckstrasse 62
8005 Zürich

+41 76 386 86 86
vermietung@tango.ch

Mietzweck
Mietzeiten
Mietpreis




Annulation

Schlüssel
Reinigung



Sorgfaltspflicht

Aufsichtspflicht




Rauchen




Versicherungen

Musik


Gebühren, Bewilligungen

Notausgang, Feuerpolizei

Dekoration



Parkplätze

Getränke






Gerichtsstand
Vertragsbestimmungen
Tanzveranstaltung
siehe Saalkalender oder Ausdruck aus Kalender im Anhang
Der Mietpreis errechnet sich nach der Tabelle unten.
Dieser ist vor Antritt des Mietverhältnisses per Überweisung zu begleichen:
ZKB Bank, Postfach 715, 8010 Zürich, 
Firmenkonto: Ift-Tango,  8005 Zürich
IBAN: CH06 0070 0112 0000 0771 0
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des einbezahlten Mietpreises zurückbehalten
Der Schlüssel befindet sich im Schlüsseltresor auf der Rampe. Der Code ist jeweils zu erfragen.
Das Mietobjekt wird in gereinigtem Zustand übergeben und ist in ebenso gereinigtem Zustand zurückzugeben. Dazu gehören insbesondere der Barbereich inkl. Gläser, Geschirr und Maschinen und die Toiletten. Der Abfall ist in den Containern zu entsorgen. Allfällige Nachreinigungen werden mit Fr. 50.- pro Stunde verrechnet.
Der Einrichtung und den Geräten ist Sorge zu tragen. Für Schäden an der Einrichtung und den Anlagen ist der Mieter haftbar.
Der Mieter oder eine von Ihm als verantwortlich bezeichnete Person hat während des Anlasses dauernd anwesend zu sein. Insbesondere hat diese Person die Einhaltung der Schlusszeiten und die Einhaltung der Jugendschutzgesetze, vor allem in Hinsicht des Ausschankes alkoholischer Getränke, zu überwachen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass sich nicht mehr als die von der Feuerpolizei zugelassene Anzahl Personen im Saal aufhält.
Das Rauchen ist in allen Sälen und im Gebäude verboten.
Der Mieter ist für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich und haftet bei Verstössen, auch von Drittpersonen.
Es sind Feuermelder montiert und es besteht die Gefahr eines Feueralarmes
(Kosten ca. Fr. 2000.- zu Lasten des Verursachers bzw. des Mieters).
Der Mieter hat eine eigene Haftpflichtversicherungen bezüglich Personen- und Sachschäden abzuschliessen.
Die Musiklautstärke ist so einzustellen, dass die anderen Mieter nicht belästigt werden.
Die Lautstärke ist auf 93dBA (Bewilligungsfrei) zu beschränken. Siehe Meldeblatt zur Lärm-Verordnung der Stadt Zürich.
Alle anfallenden Gebühren wie SUISA etc. sind durch den Mieter zu bezahlen. Evtl. erforderliche Bewilligungen sind durch den Mieter einzuholen.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Es darf keine feuergefährliche Dekoration aufgehängt oder aufgestellt werden. Zu den Notausgängen sind Korridore von mindestens 1,20 Meter Breite freizuhalten.
Dekorationen wie Tischtücher, Kerzen oder andere sind durch den Mieter selbst mitzubringen und auch wieder zu entfernen. Rückstände wie Klebband oder Kerzenwachs sind komplett zu entfernen. Speziell Kerzenwachs darf nicht auf den Boden gelangen. Falls doch Kerzenwachs entfernt werden muss darf dieses nicht abgeschabt werden, sondern mit einem saugfähigen Papier und Bügeleisen entfernt werden.
Dem Mieter steht 1 Parkplatz, während der Mietdauer zur Verfügung.
Ansonsten gilt generelles Parkverbot auf dem ganzen Areal der Förrlibuckstrasse 62.
Die Getränke werden ausschliesslich vom Club Silbando geliefert und durch den Mieter verkauft. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht erlaubt. Der Mieter zahlt 45% der Bar-Einnahmen an den Verein Tangobar Zürich.
ZKB, Verein Tangobar, Zürich,
IBAN CH75 0070 0110 0012 0089 7
Der Kühlschrank ist nach Benützung wieder aufzufüllen und das Leergut in dafür vorgesehene Harassen und Kisten zu deponieren.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in Zürich.

Faktenblatt zur Lärm-Verordnung der Stadt Zürich

WochentagZeitSaal 1Saal 2Saal 3
Mo, Di, Mi, Do, Frbis 18:00
18:00 – 24:00
24:00 – 08:00
30 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
25 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
25 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
Sabis 18:00
18:00 – 08:00
45 CHF/h
800 CHF/h
pauschal
35 CHF/h
500 CHF/h
pauschal
35 CHF/h
400 CHF/h
pauschal
Sobis 18:00
18:00 – 24:00
24:00 – 08:00
45 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
35 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
35 CHF/h
55 CHF/h
30 CHF/h
Mietpreise

Wähle im Rechner zuerst die Saalnummer und den gewünschten Wochentag. (Für die Berechnung mehrerer Tage muss der Rechner mehrfach benutzt werden und die Mietpreise selber zusammengezählt werden)

Es gibt pro Tag 3 Preiskategorien/Zeitblöcke: Von 08:00 bis 18:00 Uhr, von 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr und von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

Gib nun die Anfangs und Endzeit in jeder Preiskategorie ein.

Beispiel: 13:30 – 18:00 (für Kurse), 18:00 – 23:59 (für das Einrichten und die Tanzveranstaltung) und 00:00 – 04:00 für die Afterparty und das Aufräumen. So mietest Du den Saal von 13:30h bis 04:00 Morgens.

Achtung: Terminlücken von weniger als 2h zwischen den Zeitblöcken müssen zum Tarif mitgemietet werden. Im Beispiel: wenn Du die Kurse nur von 13:30 – 16:00 machst und dann am Abend noch die Tanzveranstaltung, dann musst du die 2h im Block bis 18 Uhr zahlen. (Grund: weniger als 2h können wir keinem anderen vermieten, der Saal ist somit durch dich belegt.) Tanzveranstaltungen Abends müssen grundsätzlich ab 18:00 gemietet werden.

Hier findest du die Saalpläne